Die Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im Bundeskabinett verabschiedet. Mit dem NAP werden erstmalig die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte in einem festen Rahmen verankert. Der NAP soll damit die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umsetzen.

Im Zentrum des Aktionsplans steht die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht der Unternehmen. Demnach sollen alle Unternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen verhüten und mildern. Zur Umsetzung dieser Sorgfaltspflicht empfiehlt der NAP fünf Kernelemente: eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte; Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte; Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen; Berichterstattung; und einen Beschwerdemechanismus.

Darüber nennt der NAP Initiativen auf Bundesebene, die Unternehmen bei der Wahrung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unterstützen sollen.

Der Aktionsplan steht auf den Seiten des Auswärtigen Amts als Download bereit.

Der Entstehungsprozess des NAP ist dokumentiert worden und kann hier eingesehen werden.

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