Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der Weiterentwicklung der Nationalen CSR-Strategie, um sie an den veränderten internationalen Rahmen anzupassen. Dazu zählen u.a. die bessere Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards, die Fortsetzung der G7-Initiative zur Verantwortung in den Lieferketten und die Umsetzung der UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte. Im März 2017 hat der Bundestag das von der Regierung vorgelegte Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2014/95/EU ("CSR-Berichterstattungsrichtlinie") in deutsches Recht umgesetzt.

Nach längerer Kompromissfindung zwischen Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft wurde am 11. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz „Lieferkettengesetz“) vom Bundestag verabschiedet. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht nicht darum, überall in der Welt deutsche Sozialstandards umzusetzen, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit oder auch existenzsichernde Löhne. Auch Umweltthemen sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen (z. B. durch vergiftetes Wasser).

 

Die zentralen Regelungen des deutschen Lieferkettengesetzes sind folgende:

  1. Erstmals klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten:
    Unternehmen müssen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei direkten Zulieferern folgende Maßnahmen umsetzen:
    • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden
    • Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte durchführen
    • Risikomanagement (inkl. Präventions und Abhilfemaßnahmen) zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte
    • Beschwerdemechanismus einrichten
    • Transparent öffentlich berichten

  2. Abgestufte Verantwortung: Die Anforderungen sind nach dem Einflussvermögen der Unternehmen abgestuft. Im eigenen Unternehmen und bei den direkten Zulieferbetrieben gilt eine umfassende Verantwortung mit Blick auf Menschenrechte. Bei Verstößen müssen Unternehmen umgehend aktiv werden. Bei mittelbaren Lieferanten gilt die Sorgfaltspflicht nur anlassbezogen. Bei klaren Hinweisen auf Verstöße müssen Unternehmen auch hier tätig werden.

  3. Externe Überprüfung durch eine Behörde: Mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überprüft eine etablierte Behörde die Einhaltung des Gesetzes. Sie kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Stellt sie Versäumnisse oder Verstöße fest, kann sie Bußgelder verhängen oder Unternehmen bis zu drei Jahre von der öffentlichen Beschaffung ausschließen.

  4. Mehr Rechte für Betroffene: Deutsche Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen dürfen im Ausland Betroffene bei der Vertretung ihrer Rechte vor deutschen Gerichten unterstützen („Prozessstandschaft“). Das Lieferkettengesetz schafft jedoch keine neuen zivilrechtlichen Haftungsregelungen. Es gilt weiterhin die zivilrechtliche Haftung nach deutschem und ausländischem Recht.

Das Lieferkettengesetz wird ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden gelten, ab 2024 dann für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden.


Mehr erfahren

Kurzbroschüre des Bundesarbeitsministerium (BMAS) zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte: Fragen und Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz


Zum Video
Video vom Bundesarbeitsministerium (BMAS): „Warum ein Lieferkettengesetz?“

 

Praxis-Filmreihe zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom Bundesarbeitsministerium (BMAS)

Verantwortung anerkennen (mit der Otto Group und der Telefónica Deutschland Holding)

Risiken ermitteln (mit Dibella b.v. und der BMW Group)

Maßnahmen zur Risikominimierung (mit GEPA – The Fair Trade Company und der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG)

Informieren und berichten (mit der Haas & Co. Magnettechnik und der Daimler AG)

Beschwerden ermöglichen (mit der Robert Bosch GmbH und der VAUDE Sport GmbH & Co. KG)