9.03.2017, Berlin. Der Deutsche Bundestag hat das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Dieses sieht vor, dass bestimmte große Unternehmen nichtfinanziellen Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer-und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung nachkommen müssen.
Das Gesetz betrifft große kapitalmarktorientierte Unternehmen und haftungsbeschränkte Personengesellschaften sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Diese Unternehmen müssen ab dem im Jahr 2017 beginnenden Geschäftsjahr ihren Berichtspflichten nachkommen.
Der Gesetzesentwurf befindet sich gegenwärtig in der Abstimmung im Bundesrat. Der Entwurf und die Beschlüsse sind auf der Seite des Bundestages verfügbar.
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